Energieausweis 

Ein Energieausweis informiert über die Gesamtenergieeffizienz
eines Gebäudes - er ist sozusagen der "Typenschein" Ihres Gebäudes. 

Ich erstelle Energieausweise für 


  • Neubauten
  • Vermietung oder Verkauf 
  • Umfassende thermischen Sanierungen


Wann wird in der Steiermark ein Energieausweis benötigt?

Hier finden Sie eine Übersicht dazu:

Energieberatung & Sanierungskonzepte

Energieberatung gewünscht? 

Als Mitglied des Beratungsnetzwerks des Land Steiermark berate ich Sie zu sämtlichen Energiethemen - ob zum geplanten Heizungstausch, zur thermischen Sanierung ihres Gebäudes, zu einer geplanten PV-Anlage oder zu Energiesparpotentialen in ihrem Haushalt.

Sie erhalten ein umfassendes Beratungsprotokoll, das in weiterer Folge für Fördereinreichungen/Förderregistrierungen bei Bund und Land benötigt wird.

Keine Lust auf Förderdschungel?

Bundesförderungen:
Die Sanierungsoffensive des Bundes wird fortgeführt.
Für 2026 sind nur mehr Registrierungen für den Kesseltausch möglich.

Bereits bei Förderregistrierung wird ein Energieberatungsprotokoll benötigt - vereinbaren Sie dazu bitte telefonisch oder per Mail einen Termin!
Weitere Infos unter  Sanierungsoffensive 2026 


Land Steiermark:

Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept
 

 Die "Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept führt die ehemaligen Förderschienen „Kleine Sanierung“ und „Umfassende energetische Sanierung“ in ein neues und flexibleres System zusammen.  

Die Förderung erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren mit einer Registrierung vor Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen und einem Förderungsantrag nach Umsetzung. 

Zum Zeitpunkt der Registrierung darf mit den Sanierungsmaßnahmen noch nicht begonnen worden sein. 


Für die Registrierung sind Angebote zu den geplanten Sanierungsmaßnahmen und ein Sanierungskonzept vorzulegen. Vereinbaren Sie für die Erstellung des Sanierungskonzept gleich einen Termin.  Die Vergabe der Förderung erfolgt nach dem vom OGH anerkannten Rangprinzip „first come first served" nach dem Zeitpunkt des Einlangens der Anträge - solange bis das für dieses Förderprogramm vorgesehene Budget aufgebraucht ist.

Es können ein bis vier thermische Sanierungsmaßnahmen (z. B. Dämmung der Außenwände oder der obersten Geschoßdecke, Tausch von Fenstern und Außentüren) gefördert werden, wobei der Fördersatz je nach Anzahl der Maßnahmen stufenweise von grundsätzlich 10 % über 20 % und 25 % bis auf maximal 30 % steigt. Wer mehr umsetzt, profitiert von höheren Förderungen.
Weitere Infos unter: Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept - Wohnbau - Land Steiermark 


Mit der Förderung „Tausch erneuerbar betriebener Heizungssysteme" wird der Ersatz von veralteten und nicht mehr energieeffizienten Biomassekesseln und Wärmepumpen mit einem Mindestalter von 15 Jahren in bestehenden Ein-/Zweifamilien- oder Reihenhäusern durch energieeffiziente Biomassekessel oder Wärmepumpen unterstützt.

Weitere Infos unter:
 Förderung des Tausches erneuerbar betriebener Heizungssysteme - Wohnbau - Land Steiermark